Rechtsprechung
BGH, 30.08.1957 - 4 StR 277/57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 372
- NJW 1957, 1683
- MDR 1957, 757
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.11.1985 - 3 StR 220/85
Nichtvereidigung eines Verletzten - Verletzung durch eine andere prozessuale Tat …
Aus ihm geht auch nicht sicher hervor, daß sie oder ihr Anwesen (vgl. UA S. 26 f) insoweit konkret gefährdet worden wären (vgl. BGHSt 10, 372 f) Zur Begründung der Nichtvereidigung stellt das Landgericht im übrigen auf eine bloße Gefährdung der Zeugen nicht ab. - BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 2/61
Rechtsmittel
Sinn des § 61 Nr. 2 StPO ist es, dem Tatrichter zu ermöglichen, von der Vereidigung solcher Personen abzusehen, die durch die Tat des Beschuldigten betroffen und deshalb erfahrungsgemäß leicht gegen ihn voreingenommen sind (BGHSt 10, 372 [BGH 30.08.1957 - 4 StR 277/57]).